Freiherr-von-Schütz-Schule

Häufig gestellte Fragen zum Schülerwohnheim (Internat)

  • Für welche Schüler ist eine Aufnahme im Internat sinnvoll?

Für alle Schülerinnen und Schüler,

  • bei denen die Eltern/Sorgeberechtigten aus individuellen Gründen gerne eine ergänzende außerschulische Förderung durch pädagogisch ausgebildetes Fachpersonal für die Entwicklung ihres Kindes für sinnvoll erachten
  • für die der tägliche Anfahrtsweg zur Freiherr-von-Schütz-Schule aufgrund der weiten Entfernung vom Wohnort zusätzlich belastend ist.

 

  • Wie sind die Öffnungszeiten des Internats?

Das Internat ist nur während der Schultage geöffnet. Die Wochenenden, Ferien und Krankheitstage verbringt die Schülerin/ der Schüler zuhause bei der Familie.

 

  • Wer trägt die Kosten für das Internat?

Seit dem 01.01.2020 übernimmt – im Sinne der Eingliederungshilfe und Teilhabe – der jeweilige örtlichen Kostenträger des Wohnorts der Schülerin bzw. des Schülers die Leistungsausgaben für den Schulbesuch gemäß §§ 75, 113 SGB IX sowie für die Internatsunterbringung als sogenannter besonderer Ausbildungsstätte über Tag und Nacht, gemäß § 134 Abs. 4 SGB IX. Haben die Eltern/Sorgeberechtigen ein hohes Einkommen, wird – im Verhältnis zum Förderangebot – ein kleiner Zusatzbeitrag vom Kostenträger erbeten.

 

  • Gibt es im Internat Taschengeld?

Alle Personen des Internats, erhalten vom zuständigen Kostenträger ein Taschengeld. Die Höhe es Taschengeldes richtet sich nach dem Lebensalter und steht jeder/jedem zur freien Verfügung.

 

  • Gibt es Bekleidungsgeld?

Seit Anfang 2020 erhalten die Internatsschülerinnen und -schüler entsprechend ihrem Lebensalter vom zuständigen Kostenträger ein zusätzliches Bekleidungsgeld.

 

  • Wird das Kindergeld im Falle der Internatsunterbringung gekürzt?

Viele Ämter kürzen das Kindergeld nicht!

Laut Gesetzgeber und Rechtsprechung kann das zuständige Amt eine kleine Kürzung des Kindergeldes vornehmen. Ob das anteilige Kindergeld vom zuständigen Amt einbehalten wird oder nicht, ist dort zu erfragen.

Merkposten: Das Camberger Internat ist von Montags bis Freitags geöffnet. Der An- und Abreisetage werden den Tagen „Aufenthalt am Wohnort“ zugeordnet. Sollte es zu einem anteiligen Abschlag des Kindergeldes kommen, können Eltern mit tatsächlich entstandenen Kosten, z.B. Vorhalten des Kinderzimmers für die schulfreien Zeiten, Urlaubsreisen, Krankheitstag u.a. das anteilige Kindergeld wieder zurückerhalten.

 

  • Wer ist die richtige Kontaktperson?

Möchten die Eltern/Sorgeberechtigen für ihr Kind die ergänzende Internatsförderung in Anspruch nehmen, nehmen sie Kontakt mit der Internatsleitung, Diplompädagogin Frau Sommerhage, auf. Ist ein Internatsplatz frei, kann – auf Wunsch der Eltern – ein „Probewohnen“ im Internat vereinbart werden.

Parallel dazu beantragen die Sorgeberechtigten im Sinne der Eingliederungshilfe und Teilhabe beim zuständigen Sozialhilfeträger die Kostenübernahme für die zusätzliche Internatsförderung an der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Hören.

 

  • Warum ist ein „Probewohnen“ sinnvoll?

Durch  das kurze „Probewohnen“ können die Eltern/Sorgeberechtigten, die Schülerin/ der Schüler selbst und die Internatserzieher gemeinsam einen erste Einschätzung darüber gewinnen, ob eine Internatsunterbringung für die Schülerin/ den Schüler sinnvoll und hilfreich ist.

Das „Probewohnen“ kann erfolgen, sobald der  unterschriebene Antrag (Vordruck) bei der Internatsleitung vorliegt. Einfühlsam begleiten die Internatserzieher die Zeit. Sollte es zu Problemen, beispielsweise starkem Heimweh, kommen, wird das „Probewohnen“ unterbrochen und ggf. zu einem späteren Zeitpunkt wiederholt.

Nach erfolgreichem Probewohnen und der Leistungszusage durch den Kostenträger steht der Internatsaufnahme nichts mehr im Wege.

 

  • Mit welcher Bearbeitungszeit muss ich rechnen?

Bevor der zuständige Kostenträger die zusätzliche Internatsförderung genehmigt, fordert das Amt bei der Schulleitung der Freiherr-von-Schütz-Schule einen sog. „Schulbericht“ an. Der befürwortende Schulbericht wird von der Klassen- und Schulleitung unterschrieben.

Erfahrungsgemäß liegt die Bearbeitungszeit eines Antrages auf diese besondere Wohnform ungefähr bei sechs Wochen. Grundsätzlich ist eine Internatsaufnahme während des laufenden Schuljahres möglich.

Sofern eine Aufnahme zum Schuljahreswechsel erfolgen soll, empfiehlt es sich, den Antrag für das kommende Schuljahr bis Anfang Mai des laufenden Jahres zu stellen, damit noch vor den Sommerferien eine Kostenzusage erfolgen kann.

 

  • Ab wann kann mein Kind im Internat aufgenommen werden?

Sobald die Leistungszusage des zuständigen Kostenträgers den Eltern/den Sorgeberechtigten und der Internatsleitung vorliegt, kann die Aufnahme erfolgen.

 

Sie haben noch weitere Fragen?

Melden Sie sich gerne direkt bei der Internatsleitung Fabiola Sommerhage