Freiherr-von-Schütz-Schule

Wer übernimmt die Kosten und wie wird FF beantragt?

Kosten

Für Sie als Eltern entstehen keine Kosten.

Durch das Sozialgesetzbuch (SGB XII in Verbindung mit SGB IX) ist die Übernahme der Kosten durch die örtlichen Sozialhilfeträger geregelt.

Terminvereinbarung/Antragstellung

Bitte kontaktieren Sie uns per Telefon (Anrufbeantworter), E-Mail oder Fax.

Wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen um einen Termin für die Erstberatung zu vereinbaren. Die Erstberatung findet in der Regel bei uns in der Beratungsstelle statt.

Die Antragsunterlagen können im Erstgespräch ausgefüllt werden. Gern sind wir Ihnen dabei behilflich.

Für den Antrag benötigen Sie eine Fachärztliche Bescheinigung (ausgestellt von Fachklinik oder HNO-Arzt)

Wir freuen uns auf Sie.

 Leitung der Frühförderung: Susanne Paßmann