Viele Schülerinnen und Schüler mit Hörschädigung werden in allgemeinen, meist wohnortnahen Schulen unterrichtet.
Dies sind Grund- und weiterführende Schulen (Haupt- und Realschulen, Gymnasien), aber auch Berufsschulen und Förderschulen.
Für diese Schülerinnen und Schüler mit eine diagnostizierten Hörschädigung kann eine kostenfreie Unterstützung beantragt werden:
– beim überregionalen BFZ Hören oder
– über die besuchte Schule des Kindes.
Diese kann von den jeweiligen Eltern, aber auch von Schulen, regionalen BFZ o.ä. bei uns angefragt werden.
Die Aufgaben der Vorbeugenden Maßnahmen umfassen
Beratung und Unterstützung der Schulen, des Kindes mit Hörschädigung und seine Eltern.
Dabei sind unsere Aufgaben sehr vielfältig.
Eine genauere Beschreibung unserer Leistungen können Sie im „Leistungsverzeichnis der überregionalen Beratungs- und Förderzentren (üBFZ) Förderschwerpunkt Hören“ einsehen.