Welche Schülerinnen und Schüler können in die VM aufgenommen werden?
- mit einer nachgewiesenen Hörschädigung
- mit einer nachgewiesenen starken Beeinträchtigung durch eine AVWS (= Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung)
- deren Eltern gehörlos sind (CODA = children of deaf adults)
- mit einer Hörschädigung und weiteren Beeinträchtigungen, die dadurch an einer anderen Förderschule beschult werden.