Hier erhalten Sie Informationen über unsere Arbeit und unser Angebot in der Beratungsstelle.
Bei Hör-Sprach-Auffälligkeiten Ihrer Kinder stehen Ihnen unverbindlich und kostenlos die Dienste unserer Pädagogisch-audiologischen Beratungsstelle zur Verfügung.
Sie benötigen keine ärztliche Überweisung. Dieses Angebot ist für Sie kostenfrei.
Bei Bedarf nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Am einfachsten geht dies per E-Mail: beratungsstelle@fvss-badcamberg.de.
Gerne können Sie uns auch anrufen: 06434/2018-264. Hier sind wir allerdings nicht immer erreichbar, ein Anrufbeantworter nimmt Ihre Nachricht auf und wir rufen dann gerne zurück. Das Büro ist dienstags von 11-17 Uhr und donnerstags von 8-14 Uhr besetzt.
Auch auf Empfehlung von Schulen, Kliniken, allgemeinen Frühförderstellen, Gesundheitsämtern, Erziehungsberatungsstellen, schulpsychologischen Diensten etc. können Kinder aller Altersstufen in der pädagogisch-audiologischen Beratungsstelle vorgestellt werden. Hier werden die entsprechenden Daten erhoben, Hör- und Sprachüberprüfungen sowie andere diagnostische Verfahren durchgeführt und Sie als Eltern oder Erziehungsberechtigte umfassend über Umfang und Konsequenzen beraten.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Beratungsstelle helfen und unterstützen während der gesamten Schulzeit Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrerinnen und Lehrer. Sie erarbeiten gemeinsam mit Ihnen im Anschluss Förderkonzepte und zeigen Möglichkeiten für die weitere Schullaufbahn auf.
Melden Sie sich bei uns
- wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Kind nicht gut hört;
- die Sprachentwicklung Ihres Kindes ausbleibt, bzw. nicht so voranschreitet wie bei seinen Altersgenossen;
- wenn bereits eine Hörschädigung festgestellt wurde und Sie Beratung und Unterstützung suchen;
- wenn Sie Beratung über die Möglichkeiten einer technischen Versorgung Ihres Kindes benötigen;
- wenn Sie zu Auswirkungen einer Hörschädigung auf die Entwicklung Ihres Kindes Fragen haben;
- wenn Sie den Verdacht haben, dass bei Ihrem Kind eine Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS) vorliegen könnte.
Wir vereinbaren dann einen Termin mit Ihnen und Sie stellen Ihr Kind bei uns vor. In der Regel dauert die Untersuchung ca. 2-2 ½ Stunden.
Wir bieten Untersuchungen
- zum peripheren Hören (Ton- und Sprachaudiometrie);
- zu auditiven Teilleistungen bei Verdacht auf eine Störung der auditiven Verarbeitung und Wahrnehmung (AVWS) bei Kindern von etwa und bis 12 Jahren;
- zum Sprachstatus, der Intelligenz, der Motorik, Rechtschreib- und Mathetests, Schulleistungstests, Konzentrationstests usw. und Sie erhalten so ein ganzheitliches Bild Ihres Kindes.
Im Anschluss beraten wir Sie als Eltern und auf Wunsch auch die Lehrerinnen und Lehrer Ihrer Kinder und leiten ggf. Verfahren zur Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs ein. Dabei führen wir eine sach- und kindgerechte Diagnostik auf der Grundlage des Positionspapiers des Berufsverbandes Deutscher Hörgeschädigtenpädagogen zur Qualitätssicherung in der Pädagogischen Audiologie und des Konsenspapiers AVWS des AK Pädagogische Audiologie (BDH) in Abstimmung mit der Deutschen Gesellschaft für Phoniatrie und Pädaudiologie (DGPP) durch.
Sie haben eine Anfrage für die Beratungsstelle? Bitte füllen Sie hierzu das Formular (wird noch erstellt) aus.
Allgemeine Informationen erhalten Sie über unseren Flyer (wird noch erstellt) der pädagogisch-audiologische Beratungsstelle.
Koordination der pädagogisch-audiologische Beratungsstelle: Nicole Heid